OFEN-STUBE

Kaminofen Verkauf - Schornsteine - Energieberatung   

Hier werden wir Sie immer wieder mit Informationen rund um Energie und Wärme informieren  - Gesetze - Verordnungen - 

 Vor jedem Einbau eines Kaminofens - Pelletofens - Heizung gilt!

Sprechen Sie mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger! Sie brauchen Unterstützung hierbei? ! Das Ofen-Stube Team hilft Ihnen. Ob Selbstaufbau oder wir tätigen den Aufbau - die Gesetze und Verordnungen müssen eingehalten werden! Ofen-Stube Kunden erhalten das Anmeldeverfahren bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger gratis! Dazu gehört auch eine Schornstein Querschnittsberechnung.


gesetzliche Bestimmungen

(zum downloaden das Dokument einfach anklicken) 

Verordnung Feuerstätten m. festen Brennstoffen
Broschüre des Umweltministeriums zur Novellierung
Novellierung der Verordnung für Feuerstätten mit festen Brennstoffen.pdf (615.47KB)
Verordnung Feuerstätten m. festen Brennstoffen
Broschüre des Umweltministeriums zur Novellierung
Novellierung der Verordnung für Feuerstätten mit festen Brennstoffen.pdf (615.47KB)






Wie heize ich richtig?

Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeue­rungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klima­schädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung – im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage – beachten müssen. 

Download aktuell Heizen mit Holz Januar 2021

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz

https://www.bmu.de/heizen-mit-holz/

Heizen mit Holz
Ausgabe Jan 2021 Umwelt Bundesamt
2020_heizen_mit_holz_bf.pdf (3.77MB)
Heizen mit Holz
Ausgabe Jan 2021 Umwelt Bundesamt
2020_heizen_mit_holz_bf.pdf (3.77MB)
Heizen mit Holz
Wie heize ich meinen Kaminofen richtig?
heizen_mit_holz.pdf (612.47KB)
Heizen mit Holz
Wie heize ich meinen Kaminofen richtig?
heizen_mit_holz.pdf (612.47KB)


 

 


Auf Feuerstätten aufgesetzte Schornsteine ohne Sohle

Allgemeine baurechtliche und normative Grundlagen (Stand Dezember 2011)

1) § 42 Abs. 1 MBauO
Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen) müssen betriebssicher und brandsicher sein.
2) § 42 Abs. 2 MBauO
Feuerstätten dürfen in Räumen nur aufgestellt werden, wenn nach der Art der Feuerstätte und nach Lage, Größe, baulicher Beschaffenheit und Nutzung der Räume Gefahren nicht entstehen.
3) § 7 Abs. 1 MFeuV
Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und Beschaffenheit der inneren Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten kann.
4) DIN V 18160- 1 Nummer 6.2
Schornsteine müssen unmittelbar auf dem Baugrund gegründet oder auf einem feuerbeständigen Unterbau errichtet sein; es genügt ein Unterbau aus nicht brennbaren Baustoffen für Schornsteine in Gebäuden der Gebäudeklassen 1
und 2 nach MBO, für Schornsteine, die oberhalb der obersten Geschossdecke beginnen, sowie für Schornsteine an Gebäuden.
5) DIN V 18160- 1 Nummer 6.5.1
Abgasanlagen müssen leicht und sicher gereinigt bzw. auf ihren freien Querschnitt  hin überprüft werden können.
6) DIN V 18160- 1 Nummer 6.5.2
Die untere Reinigungsöffnung ist unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses an der Sohle des senkrechten Teils der Abgasanlage anzuordnen.
7) DIN V 18160- 1 Nummer 6.7
Die Abführung der Abgase darf durch Verbrennungsrückstände und Ablagerungen an der Sohle nicht beeinträchtigt werden. Deshalb soll der senkrechte Teil der Abgasanlage eine unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses angeordnete Sohle haben. Der Abstand zwischen dieser Sohle und der Unterkante des Feuerstättenanschlusses
sollte mindestens 20 cm betragen. Eine Sohle ist nicht erforderlich
bei
a) Abgasanlagen für nur vorübergehend benutzte Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 10 kW in freistehenden, eingeschossigen Gebäuden, die nur für einen vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind,
wie Wochenendhäuser, Unterkunftshütten, Baubuden und Unterkünfte auf Baustellen,
b) Abgasanlagen für offene Kamine nach DIN EN 13229.


 
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